- Die Bank zum Erfolg führen
- Den Erfolg kontrollieren
- Mitbestimmen
Unsere Organe und Gremien
Vorstand, Aufsichtsrat und Mitgliederversammlung
Seit der Gründung gestalten die Menschen aus der Region die Geschicke unserer Bank aktiv mit. Erfahren Sie mehr über die Organe und Gremien Ihrer Echterdinger Bank eG und die Menschen darin.
Vorstand
Wir führen zum Erfolg
Der Vorstand Ihrer Echterdinger Bank eG besteht aus zwei Mitgliedern, die vom Aufsichtsrat bestellt wurden. Sie leiten die Bank eigenverantwortlich, vertreten sie nach außen und führen die Geschäfte. Der Vorstand ist dem Aufsichtsrat und den Mitgliedern der Bank zur Rechenschaft verpflichtet.
Mitglieder des Vorstandes
Aufsichtsrat
Wir kontrollieren den Erfolg
Der Aufsichtsrat wird von der Mitgliederversammlung gewählt. Er überwacht die Geschäftsführung des Vorstandes und kontrolliert die Geschäftsergebnisse. Der Aufsichtsrat prüft zudem den Jahresabschluss und berichtet einmal jährlich in der Mitgliederversammlung über diese Prüfung.
Mitglieder des Aufsichtsrates
Hans Klein
Vorsitzender des Aufsichtsrats
Architekt, Klein Architekten GmbH
Frank Kaiser
stellvertretender Aufsichtsratvorsitzende
Projektleiter Softwareentwicklung, CENIT AG
Michael Moll
Aufsichtsratsmitglied
Selbständiger Gärtnermeister
Hartmut Raff
Aufsichtsratsmitglied
Geschäftsführer, Raff Elektrofachgeschäft GmbH
Frederic Veit
Aufsichtsratsmitglied
Partner, RTS Steuerberatungsgesellschaft KG
Karin Volmering
Aufsichtsratsmitglied
Mitarbeiterin Schulkindbetreuung Zeppelinschule
Generalversammlung
Mitglieder bestimmen mit
Als Mitglied können Sie aktiv an demokratischen Entscheidungsprozessen Ihrer Echterdinger Bank eG mitwirken. Dabei besitzt jedes Mitglied in der Generalversammlung eine Stimme – unabhängig davon, wie viele Geschäftsanteile es hat.
Aufgaben der Generalversammlung
Die Generalversammlung der Mitglieder ist das zentrale Willensbildungsorgan der Bank. Vorstand und Aufsichtsrat legen vor der Generalversammlung Rechenschaft über ihre Tätigkeit ab. Die Versammlung stellt den Jahresabschluss fest und beschließt, wie der Jahresüberschuss verwendet werden soll. Außerdem entscheidet sie über die Entlastung des Aufsichtsrates und des Vorstandes. Der Aufsichtsrat wird aus ihrer Mitte gewählt.